Gut gemacht, auch für die Menschen, die es herstellen. In unserem Responsible Business Conduct legen wir fest, wie Le Nouveau Chef und unsere Lieferanten zusammenarbeiten: mit Respekt für Menschen, Tiere und Umwelt, vom Rohstoff bis zum fertigen Kleidungsstück.
Wir bauen langfristige Beziehungen zu unseren Produktionspartnern auf. Gemeinsam fertigen wir die schönste Kleidung für das Handwerk, und wir kümmern uns um die Menschen, die daran arbeiten. Wir wollen genau wissen, wo und unter welchen Bedingungen unsere Produkte hergestellt werden, und uns dort verbessern, wo es nötig ist. Alle unsere Lieferanten und Subunternehmer bitten wir, nach diesen Standards zu arbeiten.
Unsere Verpflichtung
Le Nouveau Chef achtet alle international anerkannten Menschenrechte. Dabei orientieren wir uns an:
- den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs);
- der International Bill of Human Rights: der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte;
- der ILO-Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit (1998, geändert 2022);
- den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und dem OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht in der Bekleidungs- und Schuhwarenindustrie.
Diese Verpflichtung gilt für unser eigenes Unternehmen und für alle unsere Geschäftsbeziehungen, auf jeder Stufe der Wertschöpfungskette: Rohstoffe, Halbfertig- und Fertigwaren sowie Dienstleistungen. Wir setzen sie durch eine fortlaufende Sorgfaltsprüfung (Due Diligence) um. Wir ermitteln Risiken nach Schwere und Eintrittswahrscheinlichkeit, ergreifen Maßnahmen, um sie zu verhindern oder zu verringern, überprüfen die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und berichten darüber. Wo wir Schaden verursacht oder dazu beigetragen haben, sorgen wir für Abhilfe oder wirken daran mit.
Unser COO trägt die Gesamtverantwortung. Der Senior Sourcing and Production Manager ist für die Sorgfaltsprüfung bei Lieferanten zuständig, einschließlich der jährlichen Risikoanalyse zu Menschenrechten und Umwelt.
Worauf wir besonders achten
Gemeinsam mit Stakeholdern aus der Textilbranche wurden neun Themen benannt, die derzeit die meiste Aufmerksamkeit verdienen. Auf Grundlage der ILO- und OECD-Leitlinien für die Bekleidungs- und Schuhwarenindustrie haben wir vier weitere hinzugefügt.
- Diskriminierung und Gender
- Kinderarbeit
- Zwangsarbeit
- Vereinigungsfreiheit
- Existenzsichernder Lohn
- Arbeitsschutz und Gesundheit
- Rohstoffe
- Wasser, Energie und Chemikalien
- Tierwohl
- Arbeitszeiten
- Keine Bestechung oder Korruption
- Keine sexuelle Belästigung oder geschlechtsspezifische Gewalt
- Beschwerdemechanismus
Lieferanten nutzen diese Themen, um Risiken in ihrer eigenen Lieferkette zu erkennen, Ziele zu setzen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Sehen sie Risiken in Bezug auf Menschenrechte, Tierwohl oder Umwelt, bitten wir sie, uns diese zu melden, damit wir sie gemeinsam verringern können.
Wie wir einkaufen
Faire Bedingungen in der Lieferkette beginnen bei unserer eigenen Einkaufspraxis. Stellt ein Lieferant fest, dass unser Einkaufsverhalten die Arbeit nach diesen Standards erschwert, möchten wir das sofort erfahren.
Planung
- Langfristige Beziehungen, für Planbarkeit und Spielraum für Investitionen in Maschinen und Menschen
- Prognosen und Einkaufspläne teilen und, wo möglich, Kapazitäten reservieren
- Frühe Produktion für unser Basissortiment (Never Out of Stock)
- Änderungen rechtzeitig mitteilen
Produktentwicklung
- Klare technische Spezifikationen und ein Zielpreis
- Lieferanten um Feedback zu Neuentwicklungen bitten
- Ein effizienter Musterprozess, wo möglich mit Fotos, Videos oder digitalen Prototypen
Preis
- Einblick in die Preiskalkulation und den Produktionsprozess
- Gemeinsam mit dem Lieferanten die beste Qualität zu einem fairen Preis kalkulieren
- Berücksichtigung von Material, Arbeit, Transport, Prüfungen, Audits und der Marge des Lieferanten
Zahlung und Lieferzeit
- Pünktlich zahlen, und zahlen, was vereinbart wurde
- Ein Zeit- und Maßnahmenplan mit Fristen für beide Seiten und eine realistische Lieferzeit
- Klare Absprachen zu späten Änderungen
- Verständnis für lokale und kulturelle Unterschiede
Standards für Menschen und Arbeit
Lieferanten stellen sicher, dass diese Standards auch bei ihren Subunternehmern gelten. Wir arbeiten nur mit Subunternehmern, die dasselbe Freigabeverfahren durchlaufen haben wie unsere direkten Lieferanten, und deren Beschäftigte haben Zugang zu denselben Beschwerdemöglichkeiten.
Keine Kinderarbeit, Schutz junger Beschäftigter
Das Mindestalter für eine Beschäftigung liegt bei 15 Jahren und nie unter dem Alter, in dem die Schulpflicht endet. Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren verrichten keine Arbeit, die ihrer Gesundheit, Sicherheit oder Entwicklung schaden kann, arbeiten nicht nachts und nicht unter gefährlichen Bedingungen. Ihre Arbeitszeiten dürfen Schule und Ausbildung nicht beeinträchtigen.
Die größten Risiken bestehen beim Baumwollanbau und in der Nassveredelung. Deshalb bitten wir Lieferanten, offen über ihre eigenen Zulieferer zu informieren und bei ihnen Sozialmanagementsysteme, Auditberichte und Zertifizierungen anzufragen.
Keine Zwangsarbeit
Keine Schuldknechtschaft, keine Zwangs- oder Gefängnisarbeit, die grundlegende Menschenrechte verletzt. Arbeitgeber verlangen keine Kautionen und behalten keine Ausweisdokumente von Beschäftigten ein.
Keine Diskriminierung
Bei Einstellung, Vergütung, Weiterbildung, Beförderung, Kündigung und Ruhestand wird niemand diskriminiert, unter anderem nicht aufgrund von Geschlecht, Alter, Religion, Herkunft, Nationalität, Behinderung, Gewerkschaftszugehörigkeit, politischer Meinung, sexueller Orientierung, familiären Pflichten oder Familienstand. Wir erwarten außerdem, dass Lieferanten Vielfalt und Inklusion aktiv fördern.
Wanderarbeitskräfte, Saisonkräfte und Leiharbeitskräfte erhalten gleiche Behandlung und gleichen Zugang zum Beschwerdemechanismus und zahlen keine Vermittlungsgebühren.
Keine sexuelle Belästigung oder geschlechtsspezifische Gewalt
Unsere Partner verfolgen eine Null-Toleranz-Politik. Ihre internen Richtlinien enthalten mindestens:
- die Verpflichtung zu einem Arbeitsplatz frei von Belästigung, Mobbing und Gewalt;
- klare Konsequenzen bei Verstößen;
- ein Beschwerdeverfahren ohne Repressalien, das die Vertraulichkeit der meldenden Person schützt.
Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen
Alle Beschäftigten haben das Recht, Gewerkschaften zu gründen oder ihnen beizutreten und kollektiv zu verhandeln. Wo das Gesetz dies einschränkt, ermöglicht der Arbeitgeber unabhängige Alternativen. Arbeitnehmervertreter werden nicht benachteiligt und haben Zugang zu den Arbeitsplätzen, die sie für ihre Aufgabe benötigen.
Ein existenzsichernder Lohn
Der Lohn für eine Standardarbeitswoche entspricht mindestens dem gesetzlichen oder branchenüblichen Mindestlohn und reicht immer aus, um die Grundbedürfnisse der Beschäftigten und ihrer Familien zu decken, mit etwas frei verfügbarem Einkommen. Lohnabzüge als Disziplinarmaßnahme sind nicht zulässig, und Abzüge senken den Lohn nie unter den Mindestlohn. Beschäftigte erhalten klare Informationen über ihren Lohn und den Abrechnungszeitraum.
Arbeitszeiten
Beschäftigte arbeiten regelmäßig nicht mehr als 48 Stunden pro Woche und haben mindestens einen freien Tag pro sieben Tage. Überstunden sind freiwillig, betragen höchstens 12 Stunden pro Woche, werden nicht regelmäßig verlangt und immer mit einem Zuschlag vergütet.
Ein sicherer und gesunder Arbeitsplatz
Lieferanten sorgen für eine sichere und hygienische Arbeitsumgebung, mit Blick auf die besonderen Gefahren der Textilproduktion und Maßnahmen zur Unfallverhütung. Körperliche Gewalt, Drohungen, ungewöhnliche Strafen, Belästigung (auch sexuelle Belästigung) und Einschüchterung durch den Arbeitgeber sind verboten.
Faire Beschäftigungsverhältnisse
Arbeitgeber umgehen ihre Pflichten nicht durch Scheinverträge oder Ausbildungsprogramme ohne echten Ausbildungszweck. Leih- und Vertragsarbeitskräfte erhalten dieselben Bedingungen und denselben Schutz wie direkt Beschäftigte. Jüngere Beschäftigte erhalten die Möglichkeit, an Aus- und Weiterbildung teilzunehmen.
Keine Bestechung oder Korruption
Le Nouveau Chef verbietet Bestechung und Korruption in jeder Form, einschließlich Beschleunigungszahlungen und unangemessener Geschenke oder Bewirtung, gegenüber Amtsträgern ebenso wie gegenüber Unternehmen. Dasselbe erwarten wir von unseren Lieferanten, mit internen Kontrollen gemäß den OECD-Leitlinien.
Standards für Umwelt, Materialien und Tiere
Wir bitten Lieferanten, ihre Umweltauswirkungen zu bewerten und Verfahren für Wasser, Energie, Chemikalien, Abfall, Emissionen und Abwasserbehandlung einzurichten. Diese Verfahren erfüllen mindestens die gesetzlichen Anforderungen.
Energie und Emissionen
Die Textilproduktion ist energieintensiv. Wir bitten Lieferanten, ihre Energiequellen und Emissionen zu erfassen, ihren Verbrauch zu messen und zu senken und Ziele für die Nutzung erneuerbarer Energien wie Wind- und Solarenergie festzulegen. Wir empfehlen einen Energieplan für jeden Produktionsstandort, mit effizienten Technologien und den besten verfügbaren Techniken der Branche.
Wasser und Abwasser
Das meiste Wasser in der Textilkette fließt in den Baumwollanbau: zwei Drittel oder mehr der Gesamtmenge. Die Verarbeitung verbraucht deutlich weniger Wasser, verursacht aber den größten Teil der Verschmutzung. Lieferanten messen daher ihren Wasserverbrauch, gehen sorgfältig mit Gebieten mit Wasserknappheit um und behandeln und prüfen Abwasser, bevor es eingeleitet wird. Wir fragen sie außerdem nach der Herkunft ihres Wassers und verweisen auf die ZDHC-Abwasserrichtlinien.
Chemikalien
In der Verarbeitung werden keine gefährlichen Chemikalien eingesetzt oder in Wasser oder Luft freigesetzt. Beschäftigte sind geschützt und geschult, Chemikalien werden korrekt gelagert und gekennzeichnet. Lieferanten führen ein Verzeichnis der verwendeten Stoffe.
Unsere Lieferanten erhalten unsere Restricted Substances List (RSL) und Manufacturing Restricted Substances List (MRSL). Sie umfassen Stoffe, die nach internationalen Vorschriften wie REACH in Bekleidung, Accessoires und Verpackungen beschränkt oder verboten sind, sowie Stoffe, die von NGOs als schädlich eingestuft werden. Wir aktualisieren diese Listen regelmäßig.
Zertifizierungen und Umweltaussagen
Ein gültiges OEKO-TEX® Standard 100-Zertifikat deckt die meisten gesetzlichen Anforderungen unserer RSL ab. Verarbeitungsstandards wie GOTS, bluesign® und STeP gehen weiter.
Macht ein Lieferant eine Umweltaussage zu Materialien, Prozessen, Produkten oder Verpackungen, muss er sie auf Anfrage mit überprüfbaren Nachweisen belegen können, etwa mit Zertifikaten, Prüfberichten oder LCA-Daten. Allgemeine Aussagen ohne Nachweis, wie „grün“ oder „umweltfreundlich“, sind nicht zulässig. So können wir die EU-Vorschriften zu Umweltaussagen erfüllen (Richtlinie (EU) 2024/825).
Rohstoffe
Wir wollen die Auswirkungen unserer Rohstoffe verringern. Lieferanten dokumentieren Zusammensetzung und Herkunft der Materialien, bieten Alternativen zu konventionellen Materialien an und reduzieren Materialabfälle. Sie stellen Scope- und Transaktionszertifikate bereit und auf Anfrage den Recyclinganteil mit Nachweis.
Tierwohl
Von Lieferanten von Wolle, Seide, Leder, Daunen, Federn und anderen tierischen Fasern verlangen wir, Tierleid zu verhindern und Garantien für das Tierwohl zu geben. Dabei folgen wir den fünf Freiheiten: frei von Hunger und Durst, frei von Unbehagen, frei von Schmerzen, Verletzungen und Krankheiten, frei zum Ausleben normaler Verhaltensweisen und frei von Angst und Stress.
- Keine Materialien von gefährdeten Arten auf der Roten Liste der IUCN und keine echten exotischen Häute wie Schlange, Alligator, Krokodil, Eidechse und Strauß.
- Keine Daunen oder Federn von lebend gerupften oder zwangsgefütterten Vögeln. Nur Daunen aus der Fleischproduktion, vorzugsweise zertifiziert nach dem Responsible Down Standard.
Viskose, Modal und Lyocell
Wir akzeptieren keine Viskose, kein Rayon, Modal oder Lyocell aus illegalem Holzeinschlag oder aus Urwäldern und gefährdeten Wäldern. Wir bevorzugen Holz aus zertifizierten Quellen wie FSC.
Verpackung, Kunststoff und Karton
Le Nouveau Chef ist Markeninhaber seiner Verpackungen und damit nach der EU-Verpackungsverordnung (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) verantwortlich. Die Konformitätserklärung erstellen wir selbst. Lieferanten liefern vollständige Angaben zur Zusammensetzung jeder Verpackung und stehen für deren Richtigkeit ein, einschließlich der Einhaltung der Grenzwerte für Schwermetalle.
- Kunststoff: Vorrang für recycelten Kunststoff, belegt durch GRS oder eine gleichwertige Zertifizierung, und recyclinggerecht gestaltete Verpackungen.
- Karton: recycelt oder FSC/PEFC-zertifiziert. Unser Ziel ist Karton und Papier aus 100% Recyclingfasern.
- Abfall: Lieferanten reduzieren Material- und Verpackungsabfälle und schließen sich vorzugsweise einem Recyclingprogramm an.
Einen Missstand melden
Beschäftigte in unserer Lieferkette und andere Betroffene können über unser Beschwerdeverfahren eine Beschwerde einreichen, auch bei Verdacht auf Bestechung oder Korruption. Das Verfahren steht allen offen, unabhängig von Sprache, Lese- und Schreibfähigkeit, Geschlecht, Migrationsstatus oder Behinderung. Meldungen sind anonym und vertraulich möglich, ohne Angst vor Repressalien.
Von unseren Lieferanten erwarten wir einen gleichwertigen Beschwerdemechanismus für ihre eigenen Beschäftigten und dass sie uns über Beschwerden informieren, die die Herstellung unserer Kleidung betreffen.
Zum BeschwerdeverfahrenÜberwachung und Aktualisierungen
Lieferanten richten ein Managementsystem ein, um diese Standards zu erfüllen, teilen sie mit ihren Beschäftigten und Subunternehmern und melden uns Abweichungen. Wir verfolgen diese Meldungen nach. Kann ein Lieferant eine Anforderung (noch) nicht erfüllen, suchen wir gemeinsam das Gespräch. Zertifikate und Berichte fordern wir als Nachweis an.
Wir passen diese Standards an, wenn Gesetzgebung, Branche oder unsere Stakeholder Anlass dazu geben. Wesentliche Änderungen teilen wir Lieferanten schriftlich mit. Lieferanten unterzeichnen die Standards zu Beginn der Zusammenarbeit und mindestens alle drei Jahre erneut.
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